Behandlungsschwerpunkte von A-Z

A

Angststörungen
· Panikstörung
· Agoraphobie
· Soziale Ängste
· Generalisierte Angststörung
Anpassungsstörungen
Arbeitsplatzprobleme
mit psychischen Auswirkungen

B

Belastungsstörungen
· Akute
· Posttraumatische
Burn-Out-Syndrom

D

Depressionen

E

Erschöpfungszustände
Essstörungen
· Anorexia nervosa
· Bulimia nervosa
· Binge-eating
· Psychisch bedingtes Übergewicht

K

Krebsbetreuung
Körperliche Erkrankungen
mit psychischen Auswirkungen

M

Magersucht (s. Essstörungen)
Mobbingsituationen

P

Partnerschaftskonflikte
mit psychischen Auswirkungen
Psychoonkologische Betreuung (psychol. Beratung bei Krebs)
Persönlichkeitsstörungen

S

Schmerzstörungen chronische
Schlafstörungen
Sexualfunktionsstörungen
Somatoforme Störungen (körperliche Störungen ohne Befund)

Z

Zwangsstörungen
· Zwangsgedanken
· Zwangshandlungen

Kosten

Sämtliche folgenden Leistungen sind Kassenleistungen:
Wenn Sie nur ein bis drei Gesprächs-Termine brauchen, können Sie jeweils eine psychosomatische Sprechstunde wahrnehmen. Bei gesetzlich Versicherten kann nach der zweiten bis vierten sogenannten probatorischen Sitzung ein Antrag auf Kostenübernahme bei ihre Kasse von 12 Therapiestunden gestellt werden. Alternativ kann in dringenden Fällen eine Akuttherapie  (über 12 Stunden) durchgeführt werden ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Jeweils im Anschluss ist eine Verlängerung um weitere 12 Stunden möglich. Nach der 24 Therapiestunde, falls die Therapie länger gehen soll, ist ein Gutachterverfahren notwendig. Das bedeutet, dass ein anonymisiertes Gutachten angefertigt werden muss über den bisherigen Verlauf der Therapie, über die Problembereiche, den psychischen Befund, die Prognose und den weiteren Therapieplan. Dieses Gutachten wird von einem unabhängigen Gutachter bewertet und die weitere Kostenübernahme der Krankenkasse empfohlen.Your Content Goes Here

Die ersten 5 Stunden sind probatorisch und nicht genehmigungspflichtig. Alle weiteren Stunden müssen zur Kostenübernahme bei der Kasse beantragt werden. Die Privatkassen stellen unterschiedliche Anforderungen, welche Angaben zur Therapie gemacht werden müssen. Meist wird auch verlangt, dass der Behandler Facharzt ist oder ein approbierter psychologischer Psychotherapeut.

Wenn Sie ihre Kasse nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie die Therapiestunden selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (2,9-facher Satz der GOÄ, z.B. Ziffer 870, Einzel-Verhaltenstherapie). Manche Leistungen werden generell nicht von der Kasse übernommen z.B. Paartherapie, reines Coaching/ Beratung oder wenn keine medizinische Diagnose gestellt werden kann. (siehe Behandlungsschwerpunkte)

Die Kosten für Supervision und Coaching hängen von Art und Umfang des Auftrages/ Anzahl der Teilnehmer ab und werden in Absprache mit dem Auftraggeber/ den Supervisanden/ Coachees festgelegt. Kosten für IFA-Gruppe: 25.- €/ Stunde.