Therapie, Ausbildungs-Praxis, IFA-Gruppen, Supervision

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Kassenärztliche Facharzt-Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Kassen.

Therapie

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  • Akzeptanz und Commitment-Therapie (ACT) (n. Hayes, u.a.)
  • Selbstmanagement-Therapie (n. Kanfer, Schmelzer)

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Ausbildungspraxis in Kooperation mit CIP/BAP-Akademie München & IVS Nürnberg

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  • Therapeuten (Ärzte und Psychologen) in Ausbildung bei der CIP- / BAP-Akademie in München oder IVS Nürnberg haben die Möglichkeit in meiner Praxis unter Supervision zu arbeiten. Kapazitäten auf Anfrage.

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IFA-Gruppe (Neue Gruppe startet 2019 in Taufkirchen/Vils, Psychiatrische Klinik)

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  • IFA-Gruppe (Verhaltenstherapeutische Balintgruppe), BLÄK-anerkannt + CME für alle Psychotherapie-Weiterbildungen (Psychosomatische Grundversorgung; Psychosomatik, Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie; Kinder-Jugend-Psychiatrie; Zusatzbezeichnung Psychotherapie).
  • Anmeldung: praxis-drs@web.de oder Tel. 0861/2090541, oder per FAX: 0861/2090542.
  • Termine 2019 (ein Samstag monatlich, 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr), Samstage: 16.02., 16.03., 06.04., 11.05., 29.06., 06.07., 10.08., 14.09., 09.11., 23.11., 07.12.
  •  Was ist IFA ? IFA =Interaktiosbezogene Fall-Arbeit ist das verhaltenstherapeutische Äquivalent zur Balintgruppe. Sie zielt auf eine Verbesserung der Beziehungskompetenzen zwischen Arzt und Patient und auf eine Auflösung von Störfaktoren. Gearbeitet wird mit ausführlichen Fall-Darstellungen und Rollenspielen.

Supervision

 

  • BLÄK-anerkannte Einzel- und  Gruppensupervision
    für Ärzte und Psychologen in psychotherapeutischer Weiterbildung (alle Fachärzte und Zusatzbezeichnung) von BLÄK  voll anrechenbar.
  • Teamsupervisionen

 

Vorträge und Seminare

 

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Kosten

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[toggle_item title=”Gesetzlich Versicherte”]

Sämtliche folgenden Leistungen sind Kassenleistungen:
Wenn Sie nur ein bis drei Gesprächs-Termine brauchen, können Sie jeweils eine psychosomatische Sprechstunde wahrnehmen. Bei gesetzlich Versicherten kann nach der zweiten bis vierten sogenannten probatorischen Sitzung ein Antrag auf Kostenübernahme bei ihre Kasse von 12 Therapiestunden gestellt werden. Alternativ kann in dringenden Fällen eine Akuttherapie  (über 12 Stunden) durchgeführt werden ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Jeweils im Anschluss ist eine Verlängerung um weitere 12 Stunden möglich.Nach der 24 Therapiestunde, falls die Therapie länger gehen soll, ist ein Gutachterverfahren notwendig. Das bedeutet, dass ein anonymisiertes Gutachten angefertigt werden muss über den bisherigen Verlauf der Therapie, über die Problembereiche, den psychischen Befund, die Prognose und den weiteren Therapieplan. Dieses Gutachten wird von einem unabhängigen Gutachter bewertet und die weitere Kostenübernahme der Krankenkasse empfohlen.

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[toggle_item title=”Privatversicherte/ Beihilfe/ Berufsgenossenschaften”] Die ersten 5 Stunden sind probatorisch und nicht genehmigungspflichtig. Alle weiteren Stunden müssen zur Kostenübernahme bei der Kasse beantragt werden. Die Privatkassen stellen unterschiedliche Anforderungen, welche Angaben zur Therapie gemacht werden müssen. Meist wird auch verlangt, dass der Behandler Facharzt ist oder ein approbierter psychologischer Psychotherapeut.

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[toggle_item title=”Selbstzahler”]Wenn Sie ihre Kasse nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie die Therapiestunden selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (2,3-facher Satz der GOÄ, z.B. Ziffer 870, Einzel-Verhaltenstherapie). Manche Leistungen werden generell nicht von der Kasse übernommen z.B. Paartherapie, reines Coaching/ Beratung oder wenn keine medizinische Diagnose gestellt werden kann. (siehe Behandlungsschwerpunkte)[/toggle_item]

[toggle_item title=”Supervision/ IFA-Gruppe”]Die Kosten für Supervision hängen von Art und Umfang des Auftrages/ Anzahl der Teilnehmer ab und werden in Absprache mit dem Auftraggeber/ den Supervisanden festgelegt. Kosten für IFA-Gruppe: 21.- €/ Stunde.
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