Was ist die Akzeptanz und Commitment-Therapie (kurz ACT) ?

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[column col=”1/2″][dropcap color=”#555555″]D[/dropcap]ie ACT ist eine sehr wirkungsvolle und wissenschaftlich gut erforschte verhaltenstherapeutische Therapieform. Sie basiert auf Erkenntnissen psychologischer Grundlagenforschung, wie die menschliche Psyche, unser Denken und Fühlen funktionieren.
In der ACT geht es darum, Dinge zu akzeptieren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, und unser Handeln darauf zu konzentrieren, was man ändern kann und was unser Leben besser macht.

Werte und beherztes Handeln
Das wichtigste Ziel ist ein sinnerfülltes Leben zu führen. Dafür ist es notwendig darüber zu reden, was wirklich im Leben für jemanden von Herzen wichtig und von tieferer Bedeutung ist, welche Werte und Leitlinien den grundlegenden Wünschen entsprechen und das Leben bestimmen sollen.

Achtsamkeit, Abstand und Akzeptanz
Ein anderes wichtiges Ziel ist Achtsamkeit zu lernen, wie man mit schmerzvollen Gefühlen und Gedanken effektiver umgehen kann, so dass sie weniger Auswirkungen und Einfluss auf unser Verhalten haben.

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[column col=”1/2″ last=”true”]Im Hier und Jetzt sein
Achtsamkeit bedeutet auch mehr im gegenwärtigen Augenblick („Hier und Jetzt“) zu leben, anstatt sich in Erinnerungen an die Vergangenheit oder Sorgen um die Zukunft zu verlieren. Dabei kann man ein neues stabiles Selbst-Gefühl (z.B. „Selbst als Kontext“, „Selbst als Perspektive“ oder „Selbst als Beobachter“ genannt) entdecken. In dieser Beobachter-Perspektive erleben wir ein natürliches starkes Selbstbewusstsein, das nicht erst antrainiert werden muss.

Übung und Freiwilligkeit
Die Rahmenbedingung dieser Therapieform ist eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Patient. Alle Interventionen sind als Einladung gemeint, Neues auszuprobieren und es wird nichts erzwungen.

Wichtig ist noch:
Keine Therapieform funktioniert für alle. Wenn ACT nicht funktionieren sollte bedeutet es nur, dass es wahrscheinlich ist, dass eine andere Art von Therapie besser funktioniert und es lassen sich sicher andere therapeutische Methoden finden, die helfen.

 

Therapiedauer

Eine Therapiesitzung dauert 50 min und es findet wöchentlich ein Termin statt. Die Therapiezeiträume gehen von 1-24 Stunden (Kurzzeittherapie) bis zu 60 Stunden (Langzeittherapie)
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Kosten

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[toggle_item title=”Gesetzlich Versicherte”]Sämtliche folgenden Leistungen sind Kassenleistungen:
Wenn Sie nur ein bis drei Gesprächs-Termine brauchen, können Sie jeweils eine psychosomatische Sprechstunde wahrnehmen. Bei gesetzlich Versicherten kann nach der zweiten bis vierten probatorischen Sitzung, nach den Sprechstunden, ein Antrag auf Kostenübernahme bei ihre Kasse von 12 Therapiestunden gestellt werden. Alternativ kann in dringenden Fällen eine Akuttherapie  (über 12 Stunden) durchgeführt werden ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Jeweils im Anschluss ist eine Verlängerung um weitere 12 Stunden möglich. Nach der 24 Therapiestunde, falls die Therapie länger gehen soll, ist ein Gutachterverfahren notwendig. Das bedeutet, dass ein anonymisiertes Gutachten angefertigt werden muss über den bisherigen Verlauf der Therapie, über die Problembereiche, den psychischen Befund, die Prognose und den weiteren Therapieplan. Dieses Gutachten wird von einem unabhängigen Gutachter bewertet und die weitere Kostenübernahme der Krankenkasse empfohlen.

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[toggle_item title=”Privatversicherte/ Beihilfe/ Berufsgenossenschaften”]Meist verhält es sich hier analog zu den gesetzlich Versicherten. Die ersten 5 Stunden sind probatorisch und nicht genehmigungspflichtig. Alle weiteren Stunden müssen zur Kostenübernahme bei der Kasse beantragt werden. Die Privatkassen stellen unterschiedliche Anforderungen, welche Angaben zur Therapie gemacht werden müssen. Meist wird auch verlangt, dass der Behandler Facharzt ist oder ein approbierter psychologischer Psychotherapeut.

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[toggle_item title=”Selbstzahler”]Wenn Sie ihre Kasse nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie die Therapiestunden selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (2,9-facher bis 3,5-facher Satz der GOÄ, Ziffer 870, Einzel-Verhaltenstherapie). Manche Leistungen werden generell nicht von der Kasse übernommen z.B. Paartherapie, reines Coaching/ Beratung oder wenn keine medizinische Diagnose gestellt werden kann. (siehe Behandlungsschwerpunkte)[/toggle_item]

[toggle_item title=”Supervision/ IFA-Gruppe”]Die Kosten für Supervision hängen von Art und Umfang des Auftrages/ Anzahl der Teilnehmer ab und werden in Absprache mit dem Auftraggeber/ Supervisanden festgelegt. Kosten für IFA-Gruppe: 25.-€/ h.
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